ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma PICKNER - 3040 NEULENGBACH – KIRCHENPLATZ 3, Austria
. ) ALLGEMEINE VERTRAGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN Stand Februar 2022
1. Auftragserteilung bzw. Kauf
1.1 Mit der Auftragserteilung bzw. dem Kauf erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an.
1.2 Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder sonstige abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preisvereinbarung gilt nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Zahlungskonditionen siehe Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
2.3 Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt (unbeschadet unsere Rechte aus Ziffer 5.6) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie die Weiterlieferung aus allen laufenden, auch nebenher laufenden Verträgen zu verweigern.
2.4 Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
2.5 Eine Abtretung des Lieferanspruchs seitens des Käufers an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Wir haben das Recht, jederzeit unsere Forderung auf Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzutreten.
2.6 Gutschriften- Fix bestellte Ware kann nicht retourniert werden!
Ausnahme: Bei bestellter bzw. gekaufter Ware über die Onlineshops Firma PICKNER
hat der Kunde ein 14 tägiges Rücktrittsrecht, Geld zurück Garantie- ausgenommen vom Kunden beschädigte Ware bzw. angemessene oder personalisierte gelieferte Ware und Sonderanfertigungen !
2.7
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten
der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart.
3. Lieferung und Lieferfristen
3.1 Die Ware reist auf dem Weg zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, gleichgültig aus welchem Grund diese erfolgt, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war, und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat.
3.2 Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen durch uns, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Schadenersatzforderung, wenn die Nichteinhaltung auf Umständen beruht, die von unserem Willen unabhängig sind ( Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Streik, Epedemie, Pandemie, Betriebsunterbrechungen und dgl.). Sollte uns an der Verzögerung ein Verschulden treffen, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.3 Umstände, die unabhängig von unserem Willen, die Lieferung unmöglich machen, insbesondere auch die Nichterfüllung der Lieferverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund derer wir das Angebot abgegeben oder die Ware verkauft haben, entbinden uns von der Erfüllung des Vertrages.
3.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung als selbstständiger Vertrag gilt.
Lieferzeit laut jeweiliger Warenauskunft bei ONLINEKAUF !
4. Mangelrügen und Gewährleistung
4.1
Gewährleistungsansprüche des Kunden
erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch,
Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung kann der
Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder
Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.
Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen
eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird
vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende
Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend
gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt
der Ablieferung der Ware vorhanden war, dies gilt auch innerhalb der ersten 6
Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde hat überdies die Ware nach der
Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel uns
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach Ablieferung schriftlich
unter Spezifizierung des Mangels bekanntzugeben, widrigenfalls sämtliche
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche erlöschen bzw. ausgeschlossen
werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Unsere Verpflichtung zur
Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, ein
darüberhinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gem. § 933b ABGB wegen
selbst erfüllter Gewährleistungspflicht wird ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen mein Eigentum.
5.2 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
5.3 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (original des Pfändungsprotokolls usw.). Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadensersatzpflichtig.
5.4 Die im Falle einer Weiteräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehen Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab- ich nehme hiermit diese Abtretung an.
5.5 Mein Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- und Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
5.6 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, bin ich berechtigt (unbeschadet meiner Rechte aus Ziff. 2.3), den Kaufgegenstand vom Käufer heraus zu verlangen und den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.
5.7 Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
5.8 An mich ausgefolgte Ware, welche zur Bearbeitung, Reparatur, Änderung bzw. Neuanfertigung übergeben wurde, bleibt im Besitz des Kunden, jedoch ist bei der Übernahme- Abholung dieser Ware vom Kunden-Käufer die offene Forderung meiner getätigten Leistungen sofort zu bezahlen, ansonsten die Herausgabe der Ware verweigert wird. Die an mich ausgefolgte Ware jedoch in mein Eigentum übergeht, wenn Sie nicht innerhalb von 36 Monaten gemäß § 6 Abs. 1 Z. 12 KSchG nach Übergabe an mich abgeholt wurde.
5.9 An mich ausgefolgte Ware zu Bruch-Alt-Warenedelmetallankauf erfolgt nur mit Bestätigung über einen „PICKNER Juwelen“ Abrissabschnitt für den Abgeber mit einer nur einmal vergebenen Nummer versehen und die Auszahlung des daraus resultierenden Betrages in Euro kann nur gegen Übergabe dieses oben erwähnten Abrissabschnittes an meine Firma ausbezahlt werden.
6. Vertragsaufhebung
Lieferzeit bei Bestellungen von Ware bis zu 12 Monaten zulässig. Der Kunde kann von einem abgeschlossenen Kauf nach 12 Monaten nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten. Haben wir jedoch die bestellte Ware unsererseits fix bei einem Lieferanten bestellt, so steht dem Kunden auch dann ein Rücktritt vom Kauf nicht mehr zu.
Ausnahme: Bei bestellter bzw. gekaufter Ware über die Onlineshops Firma PICKNER
hat der Kunde ein 14 tägiges Rücktrittsrecht, Geld zurück Garantie- ausgenommen vom Kunden beschädigte Ware bzw. angemessene oder personalisierte gelieferte Ware und Sonderanfertigungen !
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neulengbach.
7.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich österreichischem Recht.
8. Schadenersatz
8.1 Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Geltung
9.1 Diese Vertrags- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen- auch telefonischen – Bestellungen des Kunden bzw. künftige Geschäftsabschlüsse, selbst wenn im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich auf die Zugrundelegung dieser Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen hingewiesen wird, sofern nicht neue oder überarbeitete Geschäftsbedingungen künftigen Bestellungen und Verträgen zugrunde gelegt werden.
10. Geringfügige Leistungsänderungen
10.1 Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen gelten vorweg als genehmigt. Es gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Erscheinungsbild, Maserung und Struktur etc.), insbesondere bei Naturprodukten.